FAQ: Stiftung Schloss Bernstorf
Häufige Fragen – Stiftung Schloss Bernstorf
Hier beantworten wir häufige Fragen rund um das Thema Spenden, Zustiften und die Arbeit der Stiftung Schloss Bernstorf. Erfahren Sie, wie Sie unsere Stiftung unterstützen und welche Wirkung Ihre Hilfe entfalten kann.
Eine Stiftung ist eine dauerhaft eingerichtete Organisation, die mit einem bestimmten Vermögen einen gemeinnützigen Zweck verfolgt. Das Kapital bleibt erhalten – nur die Erträge und Spenden werden für den Stiftungszweck eingesetzt.
Gemeinnützige Stiftungen unterstützen Projekte und Einrichtungen in Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Soziales, Umwelt oder Kultur. Unsere Stiftung fördert insbesondere Hospizarbeit, Denkmalpflege und Forschung.
Eine Spende wird zeitnah verwendet, z. B. für laufende Kosten im Hospiz.
Eine Zustiftung fließt in das Stiftungsvermögen. Sie bleibt dauerhaft erhalten und hilft, langfristige Stabilität zu sichern.
Sie können die Stiftung als Erbin oder mit einem Vermächtnis bedenken. Auch eine Zustiftung aus dem Nachlass ist möglich. So schaffen Sie bleibende Hilfe über Ihr Leben hinaus.
Ja, Spenden und Zustiftungen an unsere gemeinnützige Stiftung sind in Deutschland steuerlich absetzbar. Sie erhalten eine Spendenquittung.
Ihre Spende wird gezielt und verantwortungsvoll eingesetzt – z. B. für Pflege, Begleitung im Hospiz oder Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität schwerstkranker Menschen.
Ja. Eine monatliche Spende, ein Dauerauftrag oder eine Anlassspende sind möglich. Eine klassische Mitgliedschaft gibt es nicht – aber regelmäßige Unterstützung ist sehr willkommen.
Wir berichten auf unserer Website, im Newsletter und im Jahresbericht über Projekte, Entwicklungen und Wirkungen Ihrer Hilfe – transparent und nachvollziehbar.